Regulatorische Offenlegungen

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32019R2088

Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)

Solas Capital (der „Anlageberater“) macht die folgenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die „SFDR“).

Transparenz ist uns wichtig

Als auf nachhaltige Anlagen spezialisierter Anlageberater legt Solas Capital großen Wert auf Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte. In Übereinstimmung mit den für Finanzmarktteilnehmer geltenden Anforderungen der SFDR machen wir folgende Angaben:

Nachhaltigkeitsrisikopolitik (Artikel 3 SFDR)

Gemäß SFDR werden Nachhaltigkeitsrisiken als Ereignisse oder Bedingungen im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten definiert, die, wenn sie eintreten, tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben könnten.

Solas Capital ist sich der Bedeutung der Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken als Teil seines gesamten Beratungsprozesses bewusst. Wir sind davon überzeugt, dass eine gründliche Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren dazu beitragen kann, wesentliche Risiken zu identifizieren, die sich auf die Anlageperformance auswirken könnten.

Unser Ansatz zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken umfasst:

  1. Identifizierung wesentlicher Nachhaltigkeitsrisiken, die für bestimmte Anlagestrategien und Vermögenswerte relevant sind
  2. Bewertung der potenziellen finanziellen Auswirkungen dieser Risiken auf die Anlagerenditen
  3. Berücksichtigung dieser Risiken bei der Anlageberatung

Solas Capital berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken während des gesamten Beratungsprozesses, von der ersten Analyse bis zur laufenden Überwachung der Anlageempfehlungen.

Erklärung zu wesentlichen negativen Auswirkungen (Artikel 4 SFDR)

Solas Capital ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Projekte keine erheblichen ökologischen oder sozialen Schäden verursachen. Im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung überprüft der Anlageverwalter jede Anlage, um die vollständige Einhaltung aller EU-Umwelt- und lokalen Gesetze sicherzustellen und sicherzustellen, dass keine wesentlichen negativen Auswirkungen vorliegen.

Das Anlageziel aller Investitionen von Solas Capital besteht darin, Anlegern risikobereinigte Renditen durch Investitionen in Energieeffizienzprojekte zu bieten. Energieeffizienzprojekte müssen zu einer klaren und messbaren ökologischen und sozialen Rendite führen, die in der Regel anhand einer quantifizierbaren Reduzierung der Treibhausgasemissionen gemessen wird, um die langfristigen Ziele des Pariser Abkommens zur Begrenzung der globalen Erwärmung zu erreichen.

Regelmäßige Überprüfung des Portfolios, um sicherzustellen, dass die Investitionen mit der Dekarbonisierungsstrategie und der Finanzierung klimafreundlicher Praktiken im Einklang mit unseren Richtlinien und Ausschlusskriterien stehen. Die Umweltauswirkungen jeder Investition müssen gemessen und berichtet werden.

Solas Capital verpflichtet sich, die in den technischen Regulierungsstandards der SFDR vorgeschriebenen Standards für die Berücksichtigung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen einzuhalten. Wir überwachen unseren Ansatz kontinuierlich, um die Einhaltung dieser Standards sicherzustellen, und passen unsere Prozesse bei Bedarf an, um die Übereinstimmung mit den sich ändernden regulatorischen Anforderungen aufrechtzuerhalten.

Vergütungspolitik (Artikel 5 SFDR)

Die Vergütungspolitik von Solas Capital steht im Einklang mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken. Unsere Vergütungsstruktur fördert kein übermäßiges Eingehen von Risiken in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und ist an eine verantwortungsvolle Leistung gekoppelt.

Zu den Komponenten unseres Vergütungssystems, die Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen, gehören:

  1. Eine ausgewogene Bewertung der Performance auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Kriterien
  2. Berücksichtigung der Einhaltung aller Richtlinien und Verfahren, einschließlich derjenigen, die sich auf Nachhaltigkeit beziehen
  3. Eine Vergütungsstruktur, die darauf ausgelegt ist, Anreize für übermäßige Risikobereitschaft zu vermeiden

Aktualisierungen und zusätzliche Informationen

Solas Capital wird diese Angaben regelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren, um Änderungen in unserem Ansatz zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken oder regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen.

Für weitere Informationen zu unserem Ansatz in Bezug auf Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstes Investieren wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktinformationen.

Letzte Aktualisierung: 17. März 2025